Rechtsprechung
LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht ordnungsgemäßer Personalratsanhörung; Fehler im Mitwirkungsverfahren durch Tätigwerden nichtbefugter Personen auf Seiten des Arbeitgebers; Vertretungsbefugnisse des Personaldezernenten einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 13.04.1994 - 15 Ca 9625/92
- LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer, zu dessen Gunsten im Kündigungsschutzprozeß (noch nicht rechtskräftig) festgestellt wurde, daß die Kündigung unwirksam ist, für die Dauer des Rechtsstreits grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers überwiegt (BAG v. 27.2.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Die Übertragung des Beteiligungsverfahrens insgesamt vom Dienststellenleiter auf einen sonstigen Beauftragten, wie im vorliegenden Fall, ist jedoch unzulässig (BAG v. 27.2.1987, 7 AZR 652/85). - BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92
Einigungsvertrag; Personalratsanhörung
Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ( PersVG /DDR) sind keine eigenständigen oder abweichenden Regelungen im Sinne der Anlage I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III. Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages, so daß sie von den Sonderkündigungsregelungen des Einigungsvertrages nicht verdrängt werden (BAG v. 23.9.1993, NZA 1994, 790 ). - LAG Sachsen, 19.07.1994 - 12 (9) Sa 143/93
Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; Wirksamkeit; Arbeitgeber; Lehrer; …
Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Ein Tätigwerden sonstiger Beauftragter nach Satz 4 setzt daher ebenfalls eine Verhinderung des Dienststellenleiters voraus (…Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG , 7. Auflage, Randnummer 15 zu § 7; LAG Chemnitz vom 19.7.1994, 12 (9) Sa 143/93;… a.A. Altvater/Bacher/Hörter-Sabottig/Schneider, BPersVG , 3. Auflage, Randnummer 6 zu § 7). - BVerwG, 24.11.1961 - VII P 10.59
Ausgestaltung des Rechts eines Hauptpersonalrats zur Bearbeitung von Beschwerden …
Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Die Sätze 1 bis 4 des § 7 Abs. 1 PersVG/DDR beziehen sich jeweils aufeinander, wobei Satz 1 den Grundsatz festlegt, daß der Dienststellenleiter als Repräsentant des Dienstherren handelt und in dieser Eigenschaft Partner der Personalvertretung ist (Bundesverwaltungsgericht vom 24.11.1961, PersV 1962, 62).
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1994 - 5 Sa 687/94 - aufgehoben.